Förderungen für Wärmepumpe, Photovoltaik und Erneuerbare Energien

Wer sich ein Balkonkraftwerk, eine Solaranlage oder eine Wärmepumpe anschaffen möchte, sieht sich oft mit sehr hohen Kosten konfrontiert. Je nach Hersteller und Modell kostet eine Wärmepumpe oft zwischen 10.000 und 20.000 Euro. Solaranlagen sind genauso teuer. Normalerweise zahlen Haushalte zwischen 1.400 und 2.200 Euro pro kWp Leistung. Wollen Sie Ihr gesamtes Dach mit Solarpanelen eindecken, können so sogar Kosten von mehr als 20.000 Euro entstehen. Balkonkraftwerke sind dagegen deutlich günstiger, bei einem 800-Watt-Kraftwerk – das ist nämlich die maximal erlaubte Leistung – sollten Sie bis zu 1.000 Euro einplanen.

Damit Haushalte diese Investitionen trotzdem stemmen können, gibt es für alle solcher Energieeffizienzmaßnahmen und den Umstieg auf erneuerbare Energien verschiedene Förderungen, Zuschüsse und Subventionen. Hier erfahren Sie, welche Möglichkeiten es gibt.

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Welche Förderungen gibt es für private Haushalte?

Je nachdem, wie Sie ihren Haushalt aufrüsten wollen, haben Sie unterschiedliche Möglichkeiten, um die Kosten zu senken. Im Solarpaket I aus dem April 2024 wurden außerdem zusätzliche Maßnahmen auf den Weg gebracht, die Solaranlagen sowohl in privaten Haushalten als auch in Industrie und Gewerbe attraktiver machen sollen. Unter anderem ist es seitdem einfacher, Balkonkraftwerke anzumelden: Die Anmeldung beim Netzbetreiber entfällt und die Anmeldung im Marktstammdatenregister beschränkt sich nun auf ein paar wenige Daten.

Finanzielle Förderung von Balkonkraftwerken und Solaranlagen

Mit Solaranlagen können Sie in Ihrem Haushalt Strom sparen, sie können in der Anschaffung aber teuer sein. Es gibt zwar deutschlandweit Förderungen für Photovoltaik in privaten Haushalten, egal ob Haus oder Wohnung, aber sie ist nicht bundesweit einheitlich. In jedem Bundesland, jeder Stadt, teilweise auch in jeder Gemeinde oder Kommune gibt es andere Förderungen. Bevor Sie sich dafür entscheiden, Solaranlagen zu installieren, sollten Sie sich also gut darüber informieren, ob Ihre Gemeinde Förderungen anbietet und wie diese genau aussehen. Manchmal sind Förderungen nämlich zeitlich begrenzt und laufen irgendwann ab. Manchmal gibt es ein begrenztes Budget für die Förderung und wenn das bereits ausgeschöpft ist, gibt es logischerweise auch kein Geld mehr. Zuerst sollten Sie also prüfen, ob es für Ihre Region Förderungen gibt und ob diese auch noch aktuell sind.

 

 

 

 

Für Balkonkraftwerke und Photovoltaikanlagen fällt übrigens keine Umsatzsteuer an. Solange Ihre Umsätze unter 22.000 Euro im Jahr liegen und im Folgejahr 50.000 nicht überschreiten, müssen Sie sich keine Gedanken über die Umsatzsteuer machen. Mit Balkonkraftwerken und Solaranlagen werden Sie diese Grenze niemals erreichen. Außerdem sind Balkonkraftwerke bis Ende 2026 noch von der Mehrwertsteuer befreit.

Geldregen über einem Straßenschild, das staatliche Förderungen symbolisiert
In Deutschland gibt es viele Förderungen für Erneuerbare und klimaneutrale Energien. (Quelle: iStock)

Finanzspritzen für E-Autos?

Viele Autohersteller setzten in den letzten Jahren nicht mehr nur noch auf Verbrenner, sondern erweiterten ihre Geschäftsfelder auch um E-Mobilität. Sowohl für Politik und Wirtschaft spielte das Thema E-Mobilität in 2024 eine große Rolle – und das nicht nur in Deutschland. Europaweit schafft es das Thema nicht aus den Schlagzeilen. Wurde die Europameisterschaft im Fußball noch von zahlreichen chinesischen E-Auto-Herstellern gesponsort, wird in der Politik schon seit langem über Strafzölle auf chinesische E-Autos diskutiert. Bundeskanzler Olaf Scholz hat sich Anfang Oktober 2024 explizit dagegen ausgesprochen, Strafzölle zu verhängen. Nur wenige Zeit später stimmte die EU-Kommission darüber ab – mit einer Mehrheit für Strafzölle. Sie wurden zwar noch nicht verhängt, aber die Möglichkeit besteht nun. Ebenfalls im Oktober 2024 – nur wenige Tage später – kündigte die SPD an, bei einem Wahlsieg bei der Bundestagswahl 2025 Prämien für E-Autos einzuführen. Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck begrüßte das und sprach sich darüber hinaus dafür aus, die E-Auto-Förderung nicht erst vielleicht in einem Jahr anzugehen, sondern sofort.

Aktuell gibt es aber keine staatlichen Prämien für E-Autos. Zum 1. Januar 2024 ist der Umweltbonus weggefallen, seit dem 18. Dezember 2023 können keine Anträge mehr gestellt werden. Der bis Ende 2023 geltende Umweltbonus betrug bei einem Kaufpreis von bis zu 40.000 Euro für neue E-Autos 4.500 Euro. Bei einem Kaufpreis zwischen 40.000 und 65.000 erhielten die Kunden 3.000 Euro. Außerdem gab es einen Herstelleranteil in Höhe von 50 Prozent der Prämie. Bei einem Preis von mehr als 65.000 Euro gab es keine Prämie mehr. Als die staatliche Prämie Anfang 2024 weggefallen ist, haben viele Autohersteller die vorher bestehende Herstellerprämie beibehalten. Außerdem haben einige Hersteller zusätzlich eigene Prämien eingeführt, hierfür gab es allerdings keine einheitlichen Regelungen oder Vorgaben. Je nach Hersteller und Modell konnten Kunden so zwischenzeitlich sogar mehr als 10.000 Euro sparen. Solch hohe Summen waren aber eher die Ausnahme.

Förderung von Wärmepumpen

Für Wärmepumpen gibt es ebenfalls Förderungen. Diese setzen sich aber ein wenig anders zusammen als bei Photovoltaikanlagen. Sie sind nämlich nicht von Region zu Region verschieden. Stattdessen gibt es eine bundesweit einheitliche Förderung für alle Haushalte, die sich eine Wärmepumpe einbauen wollen. Diese sehen folgendermaßen aus:

  • 30 Prozent Grundförderung für alle
  • 30 Prozent Einkommensabhängiger Bonus. Selbstnutzende Haushalte mit maximal 40.000 Euro zu versteuerndem Jahreseinkommen können diese Förderung erhalten.
  • 20 Prozent Klimageschwindigkeits-Bonus. Diese Förderung gilt für alle Haushalte, die eine mehr als 20 Jahre alte Biomasse- oder Gasheizung austauschen. Außerdem gilt das für alle, die eine funktionierende Öl-, Kohle-, Nachtspeicher- oder Gasetagenheizung austauschen. Dieser Förderpunkt besteht bis zum 31. Dezember 2028, danach sind der Bonus um 2 Prozentpunkte pro Jahr.
  • 5 Prozent für Wärmepumpen, die als Wärmequellen, die als Wärmequelle Wasser, Abwasser oder Erde nutzen oder wenn Sie ein natürliches Kältemittel nutzen.

Alle Fördermittel für Wärmepumpen sind kombinierbar. Die maximale Fördermenge beträgt aber 70 Prozent der förderfähigen Ausgaben bei Kosten in Höhe von maximal 30.000 Euro. Das bedeutet: Wenn Sie der Einbau einer Wärmepumpe 30.000 Euro kosten würde, werden maximal 21.000 Euro gefördert und Sie zahlen im Endeffekt nur 9.000 Euro.

Wer eine Biomasseheizung einbauen will, kann außerdem noch pauschal 2.500 Euro bekommen, wenn die Emissionsgrenzwerte für Staub von 2,5mg/m3 eingehalten werden.

Ein Taschenrechner mit der Aufschrift Heizungstausch symbolisiert die Förderungen für Wärmepumpen
Mit Förderungen für eine Wärmepumpe Geld beim Heizungstausch sparen. (Quelle: iStock)

Bundesförderung für effiziente Gebäude

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude ist eine Initiative des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und umfasst Förderungsprogramme für Energieeffizienz und erneuerbare Energien im Gebäudebereich. Sie besteht aus den drei Teilbereichen Wohngebäude (BEG WG), Nichtwohngebäude (BEG NWG) und Einzelmaßnahmen (BEG EM).

Die Förderungen für die Sanierung von Wohngebäuden drehen sich um die folgenden Bereiche:

  • Gebäudehülle
  • Anlagetechnik (außer Heizung)
  • Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik)
  • Heizungsoptimierung
  • Fachplanung und Baubegleitung

Die förderfähigen Maßnahmen und Leistungen sind in einem Infoblatt festgehalten. Grundsätzlich können Sie aber Förderungen beantragen für unter anderem folgenden Maßnahmen:

  • Dämmung der Gebäudehülle sowie Erneuerung und Aufbereitung von Vorhangfassaden
  • Einbau, Austausch und Optimierung raumlufttechnischer Anlagen
  • Einbau digitaler Systeme zur Betriebs- und Verbrauchsoptimierung (Efficiency Smart Home)
  • Errichtung, Erweiterung und Umbau eines Gebäudenetzes und Anschluss an ein Gebäudenetz
  • Optimierung von alten Heizungsanlagen, um die Energieeffizienz zu erhöhen

Die Höhe der Förderung variiert dabei je nach Maßnahme und Leistung. Das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen beträgt aber immer 300 Euro und der Grundfördersatz beträgt in den meisten Fällen 15 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Anlagen zur Wärmeerzeugung werden mit mindestens 30 Prozent der förderfähigen Ausgaben gefördert. Außerdem gibt es für jede Förderung eine Obergrenze der förderfähigen Ausgaben. Normalerweise liegt sie bei 30.000 Euro pro Antrag, kann aber in Ausnahmefällen auch auf 60.000 Euro ansteigen. Außerdem gibt es zusätzliche Obergrenzen für die Förderung bei der Errichtung, beim Umbau oder der Erweiterung von Gebäudenetzen. Hier wird die erste Wohneinheit mit höchstens 30.000 Euro gefördert. Für die zweite bis sechste Wohneinheit gilt ein Fördersatz von jeweils 15.000 Euro und ab der siebten Wohneinheit jeweils 8.000 Euro.

Wie finden Sie heraus, ob es für Ihre Pläne Förderungen gibt und wo stellen Sie den Antrag?

Je nach dem, was Sie planen und welche Maßnahmen Sie umsetzen wollen, stellen Sie Ihre Förderungsanträge bei verschiedenen Institutionen. Wollen Sie herausfinden, ob es für Ihre Pläne eine staatliche Förderung gibt, können Sie den Förderwegweise Energieeffizienz des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle nutzen. Dort erfahren Sie, welche Optionen Sie haben, wenn Sie Ihre Immobilie oder Teile der Immobilie sanieren wollen.

Ob und wie Ihre Photovoltaikanlage gefördert wird, müssen Sie stattdessen regional suchen. Die wichtigsten Informationen finden Sie in Ihren Stadtportalen oder den entsprechenden Websites Ihrer Gemeinde oder Kommune.

Suchen Sie nach Prämien für E-Autos, sollten Sie sich bei den Herstellern informieren. Jeder Hersteller verfolgt eine andere Philosophie und daher unterscheiden sich auch die Prämien, falls sie denn überhaupt noch welche anbieten. Die Förderungsmöglichkeiten für Wärmepumpen sind im Gebäudeenergiegesetz festgehalten. Die Einzelheiten finden Sie entweder auf den Websites der Bundesregierung, des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz und den dazugehörigen Partnerseiten oder in den entsprechenden Gesetzestexten. Den Antrag für die Förderung einer Wärmepumpe stellen Sie bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Dort finden Sie ebenfalls Informationen darüber, welche Maßnahmen förderfähig sind und was Sie bei der Antragstellung beachten müssen. Wichtig: Informieren Sie sich schon vor Beginn der Arbeiten über die Art der Förderung und die Anträge. Manche Förderungen können Sie nur dann bekommen, wenn Sie den Antrag stellen, bevor Sie eine Firma mit den Arbeiten beauftragen.

Weitere Fragen zum Thema Förderungen für Erneuerbare Energien

In Deutschland gibt es vor allem Förderungen für Wärmepumpen und Solaranlagen. Während die Förderungen für Solaranlagen in der Regel in jeder Stadt oder Kommune individuell geregelt ist, gibt es für Wärmepumpen eine bundesweit einheitliche Förderung. Die staatliche Förderung von E-Autos dagegen ist Ende 2023 ausgelaufen und wurde nicht verlängert. 

BAFA- und KfW-Fördermittel können parallel genutzt werden. Laut der Bundesförderung für effiziente Gebäude dürfen sich die Kosten aber nicht überschneiden. Für eine förderfähige Ausgabe kann also nur ein Antrag gleichzeitig gestellt werden. Werden in einem Gebäude mehrere Einzelmaßnahmen durchgeführt, können mehrere Förderungen beantragt werden, aber für jede Maßnahme nur eine Förderung. 

Sowohl bei KfW- als auch bei BAFA-Förderungen wird das Geld ausgezahlt, nachdem der Verwendungsnachweis geprüft und anerkannt wurde. Bei der BAFA dauert es bis zur Auszahlung meistens zwischen 6 und 12 Wochen, die KfW überweist die Fördersumme in der Regel spätestens bis zum Ende des Folgemonats. 

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