Strompreisbremse

Aufgrund rekordverdächtiger Strompreise führte die Bundesregierung im Jahr 2023 die Strompreisbremse ein. Damit galt für den Großteil des Stromverbrauchs ein Preisdeckel von 40 Cent pro Kilowattstunde (ct/kWh), ähnliche Maßnahmen wurden ebenso für Gas und Fernwärme eingeführt. 

Mittlerweile hat sich die Preislage aber wieder normalisiert, sodass die Strompreisbremse nicht mehr benötigt wird und mittlerweile dementsprechend ausgelaufen ist. Hier erfahren Sie, wie die Strompreisbremse funktioniert hat, und wie es jetzt weitergeht. 

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Viele Jahre lang war der Strompreis für Endkunden im internationalen Vergleich zwar überaus hoch, aber dennoch konstant. Bis 2021 mussten deutsche Verbraucher im Durchschnitt ungefähr 30 ct/kWh bezahlen. 

Das änderte sich aber 2022 mit der Energiekrise: Vor allem durch den Russland-Ukraine-Konflikt stieg der Strompreis in Rekordhöhen und vervielfachte sich vielerorts sogar. Selbst Werte weit jenseits von 50 ct/kWh waren keine Seltenheit mehr. Für Privatverbraucher eine unzumutbare Kostenbelastung, zumal beim Erdgas dieselbe Entwicklung zu beobachten war. 

Schon davor waren die Preise für Strom und Gas anstiegen, dabei handelte es sich aber nur um einen allmählichen Zuwachs, der nicht mit der Kostenexplosion im Jahr 2022 zu vergleichen ist. Ursache dafür war vor allem die Rolle Russlands als hauptsächlicher Gasexporteur für den europäischen und somit auch deutschen Markt. Durch den Krieg mit der Ukraine kamen Sorgen über die Versorgungssicherheit mit Erdgas auf. Diese Ängste verstärkten sich noch weiter, als Russland den Gashahn Mitte 2022 gänzlich zudrehte. 

Dadurch wurde Erdgas plötzlich zum knapp bemessenen Gut, die Gaspreise auf dem Großmarkt stiegen als Reaktion zwischen 2022 und 2023 in astronomische Höhen. Das wiederum beeinflusste den Strompreis, denn ein beträchtlicher Teil unseres Stroms wird durch Gaskraftwerke erzeugt. Somit ließen sich auch für Strom Rekordpreise verzeichnen. 

Da Versorgungsunternehmen ihre Energie zumeist nicht selbst produzieren, sondern schlichtweg auf dem Großmarkt einkaufen, hatten sie mit deutlich erhöhten Beschaffungskosten zu kämpfen. Für Haushalte bedeutete das: Energie war vor allem 2023 so teuer wie noch nie. 

Millionen Verbraucher mussten jährlich auf einmal viele hunderte Euro zusätzlich für ihre Energie bezahlen. Um dem entgegenzuwirken, entschloss sich die Bundesregierung 2023 schließlich für die Einführung einer Strompreisbremse. Hinzu kam eine Gaspreisbremse sowie eine Fernwärmepreisbremse.

Mit der Strompreisbremse sollten Verbraucher während der Energiekrise vor zu hohen Strompreisen geschützt werden. (Quelle: iStock)

Bei der Strompreisbremse (auch: Strompreisdeckel) handelte es sich um eine anteilige Preisgrenze. Sie wurde am 01. März 2023 eingeführt und galt rückwirkend ab Januar 2023. 

Dafür wurde ein Kontingent in Höhe von 80 Prozent des erwarteten Jahresverbrauchs festgelegt. Dieser erwartete Jahresverbrauch richtete sich normalerweise nach dem Gesamtverbrauch aus dem Vorjahr, also aus dem Jahr 2022. Für diese 80 Prozent galt dann ein maximaler Arbeitspreis von 40 ct/kWh, während für die restlichen 20 Prozent die üblichen Marktpreise bezahlt werden mussten.

Nicht ohne Zufall wurde nicht der gesamte Stromverbrauch durch staatliche Subventionierung gedeckelt, denn mit diesem Modell wurden weiterhin Anreize zum Stromsparen gesetzt. Die Marktpreise lagen zu diesem Zeitpunkt noch deutlich über der 40 Cent-Schwelle: Somit gab es für Haushalte die Motivation, den Gesamtjahresverbrauch unterhalb der 80-Prozent-Marke des Vorjahres zu halten, um nur den deutlich geringeren Preis der Strompreisbremse zahlen zu müssen. 

Die Funktionsweise der Strompreisbremse lässt sich leicht anhand eines simplen Rechenbeispiels erklären: Angenommen, ein Musterhaushalt verbrauchte im Jahr 2022 insgesamt 2.000 kWh. Somit wurde auch für das Jahr 2023 ein Gesamtverbrauch von 2.000 kWh angenommen. Hiervon fielen dann ein 80-prozentiges Kontingent unter die Preisbremse, in diesem Fall 1.600 kWh. Der Arbeitspreis für die ersten 1.600 verbrauchten Kilowattstunden lag dann höchstens bei 40 ct/kWh – für jede weitere verbrauchte Kilowattstunde wurde hingegen der reguläre Marktpreis berechnet. 

Die Strompreisbremse galt nur für Privathaushalte sowie für kleine Unternehmen mit einem Jahresverbrauch von maximal 30.000 kWh. Für Industriekunden mit einem höheren Stromverbrauch wurden eigene Regeln eingeführt.

Eine Preisbremse gab es nicht nur für Strom, sondern gleichermaßen für Erdgas und Fernwärme. Für Privathaushalte und kleine Unternehmen mit einem Gasverbrauch von maximal 1,5 Mio. kWh lag der Preisdeckel bei 12 ct/kWh (Erdgas) bzw. 9,5 ct/kWh (Fernwärme) – auch hier galt dieses Maximum lediglich für ein Kontingent in Höhe von 80 Prozent des erwarteten Verbrauchs.

Wärmepumpen stellten einen Sonderfall dar. Für Heizstrom gibt es immer eigene Tarife – die Preise sind dabei aufgrund der hohen Verbrauchsmenge aber deutlich niedriger als bei einem normalen Stromtarif. Die reguläre Strompreisbremse war für Wärmepumpen daher wirkungslos. Aus diesem Grund wurde für Wärmepumpen nachträglich ein Preisdeckel von 28 ct/kWh definiert.

Die Strompreisbremse ist – wie auch die Preisbremse für Erdgas und Fernwärme – zum 31. Dezember 2023 ausgelaufen. Sie ist also nicht mehr aktiv. Der Grund dafür ist simpel: Die Strompreisbremse wird nicht mehr benötigt. Mittlerweile ist der Strompreis wieder deutlich unter die 40-Cent-Marke gesunken und liegt inzwischen wieder deutlich unter der Preisbremse. 

Die Normalisierung der Marktlage ist vor allem auch darauf zurückzuführen, dass sich die Ängste über eine fehlende Versorgungssicherheit nicht bewahrheitet haben. Auch wenn Russland weiterhin als Gaslieferant ausfällt, so sind andere Länder in die Bresche gesprungen. Insbesondere Norwegen, Belgien und die Niederlande. Hinzu kommt importiertes Flüssigerdgas (LNG). 

Überaus wichtig: Als Reaktion auf die Energiekrise wurde außerdem der Ausbau erneuerbarer Energien weiter vorangetrieben. Die Mühen beim Energiesparen taten ihr Übriges: Die heimischen Gasspeicher blieben 2023 stets gut gefüllt, wodurch die Energiepreise allmählich wieder auf Vorkrisenniveau sanken. Angesichts dieser erfreulichen Entwicklung verzichtete die Bundesregierung darauf, die Strompreisbremse über das Jahr 2023 hinweg zu verlängern.

Die Preise für Strom sind mittlerweile mit Vorkrisenzeiten vergleichbar. Vielerorts gibt es Neukundentarife mit einem Strompreis von unter 30 ct/kWh. Die Strompreisbremse hat also vorerst ausgedient, Verbraucher können beruhigt aufatmen. 

Das heißt aber nicht, dass Sie nicht trotzdem zu viel für Strom zahlen! Etliche Energiekunden zahlen noch immer Preise, welche deutlich höher sind als aktuelle Tarifalternativen und die veränderte Marktsituation daher nicht widerspiegeln. Hier hilft nur eines: Wechseln Sie jetzt den Stromvertrag!  

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Weitere Fragen zum Thema Strompreisbremse

Nein. Die Strompreisbremse stellte für Verbraucher einen Preisdeckel von 40 Cent pro Kilowattstunde dar. Das bedeutet, erst bei Preisen jenseits von 40 Cent pro kWh konnten Haushalte von den Entlastungen der Strompreisbremse profitieren. Haushalte, die weniger als 40 Cent pro kWh zahlten, waren nicht betroffen. 

Ja. Durch die Strompreisbremse hat der Staat die Stromkosten über 40 Cent pro kWh anteilig übernommen. Dadurch fiel auch der monatliche Abschlag geringer aus, als er es normalerweise getan hätte. 

Die Strompreisbremse deckelte den Strompreis nur für 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs auf 40 Cent pro kWh. Das sollte auch ein Anreiz dafür sein, mehr Strom zu sparen. Lag der Verbrauch im Folgejahr also bei weniger als 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs, zahlten Haushalte für den gesamten Stromverbrauch maximal 40 Cent pro kWh. Wer dagegen mehr verbrauchte, musste einen höheren Eigenanteil zahlen. 

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