Stromvertrag kündigen
Sie wollen Ihren Stromvertrag kündigen? Bei einem Anbieterwechsel übernimmt das in der Regel Ihr neuer Stromversorger automatisch. Es ist jedoch ratsam, die Kündigung selbst durchzuführen – so stellen Sie jedem Fall sicher, dass der Vertrag fristgerecht beendet wurde. Zudem ist das in den meisten Fällen problemlos umsetzbar.
Erfahren Sie hier, wann und wie Sie Ihren Stromvertrag kündigen, was Sie dabei beachten sollten und wann bei Ihnen das Sonderkündigungsrecht greift.
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Sparen mit neuem Tarif: Lohnt sich eine Kündigung beim Stromanbieter?
Der Wechsel zu einem neuen Anbieter kostet Zeit, Stress und manchmal auch ein bisschen Überwindung. Warum ist es also überhaupt notwendig, den Stromvertrag zu kündigen?
So denken viele Verbraucher und halten ihrem Anbieter deshalb jahrelang die Treue. Fast die Hälfte aller Haushalte ist sogar seit mindestens zehn Jahren beim selben Stromversorger. Das ist simpel und bequem, aber hat einen entscheidenden Nachteil: In der Zwischenzeit verpassen sie deutlich günstigere Angebote auf dem Markt!
Ob es an Ihrem Wohnort wirklich bessere Alternativen als den aktuellen Vertrag gibt, lässt sich mit einem Strompreisvergleich in wenigen Klicks herausfinden, beispielsweise mithilfe eines Vergleichsportals.
In den meisten Fällen stößt man schnell auf zahlreiche preiswertere Verträge: Das liegt daran, dass Stromanbieter aggressiv um neue Kunden werben und diesen daher oftmals günstigere Vertragskonditionen als ihren Bestandskunden anbieten. Hinzu kommen lukrative Bonuszahlungen für Neukunden. Wer hingegen im alten Tarif verbleibt, verschenkt in der Regel viel Geld – oft sogar hunderte Euro pro Jahr. Deswegen lohnt es sich, regelmäßig den Stromanbieter zu wechseln.
Stehe ich nach einer Kündigung ohne Strom da?
Der alte Vertrag ist gekündigt, der neue Stromanbieter hat die Belieferung aber noch nicht aufgenommen. Wird es dann im wahrsten Sinne des Wortes zappenduster? Solche Ängste finden sich häufig, aber sind vollkommen unbegründet: Eine lückenlose Stromversorgung ist stets garantiert!
In Deutschland gilt Energie als Menschenrecht, das jedem Bürger bedingungslos zur Verfügung stehen muss – und zwar selbst dann, wenn Sie sich in keinem Vertrag befinden. Das ist rechtlich im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) geregelt, in diesem Fall springt automatisch die sogenannte Grundversorgung ein. Dabei kümmert sich der größte Anbieter in der Region um die Belieferung mit Energie, in der Regel handelt es sich dabei um das örtliche Stadtwerk. Wer nicht selbst einen Strom- oder Gasvertrag abschließt, landet automatisch in einem Grundversorgungstarif.
Ähnlich funktioniert die Ersatzversorgung: Diese tritt in Kraft, wenn es zu einer kurzzeitigen Versorgungsunterbrechung kommt, wie es etwa bei Verzögerungen während eines Anbieterwechsels der Fall sein kann. Auch die Ersatzversorgung wird vom größten regionalen Versorgungsunternehmen übernommen. Sie unterscheidet sich also nicht grundlegend von der Grundversorgung, denn auch hier geht es darum, die lückenlose Belieferung mit Strom zu gewährleisten.
Betrachten Sie sowohl die Grund- als auch die Ersatzversorgung eher als Übergangslösung und wechseln Sie schnellstmöglich in einen gesonderten Vertrag. Denn in kaum einem anderen Tarif sind die Preise so hoch wie in der Grund- bzw. Ersatzversorgung.
Für Energiekunden bedeutet das: Sorgen über einen vorübergehenden Strom-Stopp sind komplett unbegründet. Die Versorgungssicherheit ist niemals gefährdet – Sie können also unbesorgt Ihren Stromvertrag kündigen!
Mindestlaufzeit und Kündigungsfrist beachten: Sind alle Stromverträge monatlich kündbar?
Viele, aber bei weitem nicht alle Energietarife sind monatlich kündbar. Ob und wann Sie einen Stromvertrag kündigen können, hängt vor allem von zwei Faktoren ab: der Vertragslaufzeit sowie der Kündigungsfrist.
Die Laufzeit eines Stromvertrags liegt zwischen 1 und 24 Monaten, wobei eine Vertragsdauer von einem oder zwei Jahren den Regelfall darstellt. Eine längere Laufzeit als zwei Jahre ist gesetzlich verboten, empfehlenswert ist für Verbraucher ohnehin eher eine Laufzeit von nur einem Jahr. Das bietet mehr Flexibilität und ermöglicht einen früheren Wechsel in einen günstigeren Stromtarif.
Die Vertragslaufzeit muss üblicherweise vollständig erfüllt werden, man spricht daher auch von der Mindestvertragslaufzeit. Ein Anbieterwechsel ist erst möglich, sobald die Mindestvertragsdauer überschritten ist, also in den meisten Fällen nach einem Jahr.
Ein Stromvertrag läuft aber nach der ersten Vertragslaufzeit nicht einfach aus, sondern verlängert sich automatisch. Diese gängige Vorgehensweise nennt sich stillschweigende Vertragsverlängerung – wer das nicht möchte, muss rechtzeitig die Kündigung einreichen.
Verträge, die vor dem 01. März 2022 abgeschlossen wurden, verlängern sich in der Regel um ein weiteres Jahr (das stellt auch den Höchstwert dar). Eine stillschweigende Vertragsverlängerung ist aber mehrmals möglich. In der Praxis verlängern sich solche Stromverträge deswegen jedes Jahr aufs Neue, sofern der Kunde keine Kündigung ausspricht. Hierbei muss man sich an die vereinbarte Kündigungsfrist halten, diese beträgt maximal drei Monate.
Dieses Vorgehen war für Energiekunden überaus nachteilig. Denn viele Verbraucher vergessen es schlichtweg, ihren Vertrag zu kündigen, und sind dann ein weiteres Jahr an ihren Anbieter gebunden. Deswegen wurden die Verbraucherrechte entscheidend gestärkt: Verträge, die ab dem 01. März 2022 abgeschlossen wurden, verlängern sich zwar weiterhin automatisch, und das sogar auf unbestimmte Zeit. Dafür gilt aber ab diesem Zeitpunkt eine obligatorische Kündigungsfrist von höchstens einem Monat.
Für Verbraucher bedeutet das: Ein Stromvertrag, der unter diese Regelung fällt, kann nach Ablauf der ersten Laufzeit jederzeit kurzfristig gekündigt werden. Die einmonatige Kündigungsfrist macht das möglich. Alte Stromverträge profitieren aber nicht von dieser Gesetzesänderung – ein weiterer Grund, weshalb es sich lohnt, den Stromvertrag zu kündigen.
Ein Sonderfall ist die Grundversorgung bzw. Ersatzversorgung: Diese ist eigentlich nur als temporäres Fangnetz gedacht, deswegen gilt hier immer eine Kündigungsfrist von zwei Wochen. Ein Vertragswechsel lässt sich somit besonders schnell und simpel abwickeln. Das ist auch unbedingt empfehlenswert, denn Grundversorgungs- und Ersatzversorgungstarife sind meist deutlich teurer als reguläre Verträge. Wer sich in einem solchen Vertrag befindet, sollte sich deshalb unverzüglich nach einer preiswerteren Alternative umsehen.

Sonderkündigungsrecht für Strom: Kann ich bei einer Preiserhöhung den Stromvertrag kündigen?
Sowohl die Kündigungsfrist als auch Mindestlaufzeit sind bei Stromverträgen eigentlich bindend, aber können durch eine außerordentliche Kündigung außer Kraft gesetzt werden. Ein solcher Fall tritt bei einer Preiserhöhung ein. Hier besitzen Verbraucher stets ein Sonderkündigungsrecht, das die ursprünglichen Voraussetzungen für eine Kündigung aufhebt.
Ohnehin wird häufig in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) festgehalten, wann Kunden eine außerordentliche Kündigung aussprechen dürfen. Doch auch ohne einen solchen Hinweis steht Verbrauchern ein gesetzlich verankertes Sonderkündigungsrecht zu, wenn es zu einer einseitigen Änderung der Vertragsbestimmungen kommt.
Veränderte Vertragsbestimmungen können sich etwa durch Anpassungen bei der Kündigungsfrist oder der Laufzeit ergeben – oder aber eben bei einer Preiserhöhung. Dann tritt automatisch ein sofortiges Sonderkündigungsrecht in Kraft. Dieses erlaubt eine Kündigung zum Zeitpunkt, an dem die neuen Vertragsbestimmungen (also die neuen Strompreise) wirksam werden. Betroffene Verbraucher sollten aber nicht zu lange warten, denn danach erlischt das Sonderkündigungsrecht.
Damit Kunden nicht von kurzfristigen Preisänderungen überrascht werden, müssen Stromanbieter eine Kostenanpassung stets rechtzeitig und transparent kommunizieren. Eine solche Ankündigung muss mindestens vier Wochen im Voraus geschehen, in der Grundversorgung beträgt diese Frist sogar sechs Wochen.
Wichtig: Bei einer Preiserhöhung muss der Versorger außerdem explizit auf das Sonderkündigungsrecht hinweisen. Zudem darf er die Preiserhöhung nicht irgendwo in einem Nebensatz verstecken – bei einer E-Mail muss dies beispielsweise bereits aus dem Betreff ersichtlich sein. Obendrein muss der Anbieter deutlich machen, warum und in welchem Umfang die Preise erhöht werden.
Wenn sich der Versorger nicht an diese Vorgaben hält, dann ist die Preiserhöhung formal inkorrekt und somit ungültig. Verbraucher müssen diese nicht hinnehmen, sondern können ihr schriftlich widersprechen. Wer sich diesbezüglich unsicher ist, kann sich stets an die Verbraucherzentrale wenden. Selbst bei rechtmäßigen Preiserhöhungen ist aber in jedem Fall eine außerordentliche Kündigung möglich. Wenn es günstigere Angebote auf dem Markt gibt, lohnt es sich also, das Sonderkündigungsrecht bei einer Preiserhöhung zu nutzen – Ihr Geldbeutel wird es Ihnen danken.
Strom kündigen bei Umzug
Verbrauchern steht unter Umständen auch ein Sonderkündigungsrecht für Strom bei einem Umzug zu. Der Anbieter muss nach einem Umzug weiterhin die Fortsetzung der Belieferung gewährleisten können, und zwar zu den exakt selben Konditionen. Ist das nicht möglich, darf der Stromkunde eine außerordentliche Kündigung aussprechen, selbst wenn die Vertragslaufzeit noch nicht überschritten ist.
Konkret bedeutet das: Der Preis darf sich bei einem Umzug nicht verändern. Gleiches gilt für die Kündigungsfrist sowie die Restlaufzeit. Sobald der Anbieter aufgrund der Adressänderungen den Preis anpassen muss, hat er sein Vertragsversprechen nicht mehr eingehalten. Das Sonderkündigungsrecht tritt für Sie damit in Kraft.
In der Praxis ist das Sonderkündigungsrecht vor allem relevant, wenn sich der neue Wohnort nicht mehr im Einzugsgebiet des alten Versorgers befindet. Stromvertrag kündigen wegen Umzug geht dann besonders leicht, denn eine Belieferung ist ohnehin nicht möglich. Das gilt sogar bei einem Umzug ins Ausland.
In jedem Fall sollte eine Sonderkündigung mindestens sechs Wochen im Voraus ausgesprochen werden. Dabei sollten Sie den Wohnortwechsel als Grund anführen sowie die neue Adresse nennen. Der Anbieter hat anschließend zwei Wochen Zeit, um dem Kunden ein neues Angebot zu den identischen Bedingungen zu unterbreiten, andernfalls muss er die Kündigung innerhalb einer Woche bestätigen.
Oftmals sind Versorger ohnehin nicht daran interessiert, eine Belieferung an einem neuen Wohnort aufrechtzuerhalten. Hier lohnt sich ein Blick in den Vertrag, denn häufig sieht dieser bei Umzügen eine automatische Beendigung der Lieferung vor. Ähnliches gilt bei einem Umzug in eine WG, wo bereits ein Stromvertrag vorhanden ist; eine Doppelbelieferung ist rechtlich nicht erlaubt.
Nehmen Sie rechtzeitig die Kommunikation mit Ihrem Anbieter auf und legen Sie ihm transparent die Situation dar. Normalerweise wird dann relativ einfach eine Lösung gefunden, die beide Seiten zufriedenstellt.

Wie kündige ich einen Stromtarif?
Muss ich bei einem Anbieterwechsel meinen Stromvertrag selbst kündigen? Nein, Verbraucher müssen die Kündigung üblicherweise nicht selbst aussprechen.
Wer einfach die reguläre Kündigungsfrist seines Vertrags wahrnimmt, muss sich lediglich einen neuen Anbieter suchen und einen Tarif bei ihm abschließen. Dieser kümmert sich während des Wechselprozesses um die Kündigung beim alten Anbieter. Als Kunde muss man nichts weiter tun, sondern nur darauf warten, dass der Vertragswechsel über die Bühne geht.
Der Wechselprozess kann einige Wochen in Anspruch nehmen, manchmal auch etwas länger. Daher ist es empfehlenswert, die Kündigung selbst einzureichen, falls noch weniger als ein Monat bis zum Ende der Kündigungsfrist bleibt. So können Sie den Wechsel beschleunigen.
Eine Sonderkündigung müssen Sie hingegen immer selbst aussprechen. Hier gibt es keine Ausnahmen, nicht einmal bei einem Grundversorgungstarif. Diese Aufgabe kann auch weder der neue Anbieter noch ein Wechselservice oder Vergleichsportal übernehmen. Das Kündigungsschreiben an sich muss explizit hervorheben, dass Sie Ihr Sonderkündigungsrecht wahrnehmen. Geben Sie zudem an, ob eine Preiserhöhung oder ein Umzug die außerordentliche Kündigung rechtfertigt.
Die Kündigung muss aber nicht zwangsläufig schriftlich erfolgen, selbst wenn sich vielerorts die gegenteilige Annahme hält. Eine formlose E-Mail ist dafür ausreichend, und selbst ein Fax ist eine legitime Option. Fordern Sie dann aber definitiv eine Bestätigung an. Falls diese nicht eintrifft, sollten Sie es erneut auf dem Postweg versuchen.
Ohnehin empfiehlt sich ein schriftliches Einschreiben, denn dann kann der Anbieter den Erhalt der Kündigung nicht ablehnen. Außerdem lässt sich so das Eingangsdatum der Kündigung genau zurückverfolgen. Manche Versorger versuchen, die Kündigung hinauszuzögern oder zusätzliche Gebühren zu verlangen, das ist aber nicht rechtmäßig.
Ein Kündigungsschreiben sollte folgende Informationen beinhalten:
- vollständiger Name
- Anschrift (sowie die Anschrift des neuen Wohnortes, wenn ein Umzug vorliegt)
- Kundennummer
- Zählernummer
- Kündigungsgrund und Kündigungsdatum
- Ort und Datum
- Unterschrift
Die Zählernummer finden Sie auf dem Stromzähler, sie ist sonst auch auf Ihrer letzten Stromrechnung vermerkt. In Mehrfamilienhäusern ist der Stromzähler meist im Keller installiert, manchmal auch im Hausflur oder in der Garage. Passen Sie außerdem auf, dass Sie nicht den Stromzähler mit dem Gaszähler verwechseln: Am besten lassen sie sich durch die Maßeinheit unterscheiden, auf dem Stromzähler sollte sich die Einheit Kilowattstunden (kWh) befinden.
Für die Zählernummer selbst sollten Sie nach einem Barstrichcode suchen, dort ist oftmals auch die Zählernummer aufgeführt. Ein universell gültiges Format existiert nicht, neue Stromzähler haben aber meist eine 14-stellige Nummer. Beim Vertragswechsel werden Sie weiterhin darum gebeten, den Zählerstand abzulesen und zu übermitteln.
Weitere Fragen zum Thema Stromvertrag kündigen
Was passiert, wenn ich die Kündigungsfrist verpasse?
Wenn Sie die Frist verpassen, verlängert sich der Vertrag automatisch um die vereinbarte Zeit, meist um 12 Monate.
Wie finde ich heraus, ob mein aktueller Tarif zu teuer ist?
Ein regelmäßiger Vergleich der Strompreise im Internet gibt Ihnen einen Überblick, ob Sie bei einem günstigeren Anbieter sparen konnten.
Muss ich meinen neuen Anbieter selbst über die Kündigung informieren?
In der Regel übernimmt der neue Anbieter die Kündigung des alten Vertrags für Sie. Es ist jedoch ratsam, dies sicherheitshalber zu überprüfen.